Abtransport
Der Abtransport der kontaminierten Funde wird von der GHS in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Transportunternehmen, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen für Gefahrguttransporte, durchgeführt.

Entsorgung
Die GHS führt die Entsorgung der radioaktiven Funde über einen lizenzierten Schmelzbetrieb durch. Dort erfolgt in Abhängigkeit von Art und Menge der Kontamination, die:
Aufbereitung
Verwertung
Beseitigung
Konditionierung zur Endlagerung

Durch die Zusammenfassung gleichartiger radioaktiver Funde durch die GHS haben die Kunden Preisvorteile bei der Entsorgung.
